Minister Eckhard Uhlenberg: „Osterfeuer dienen nicht der Abfallbeseitigung!“

Mit der folgenden Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist neben Brandschutz dann auch alles Weitere aufgeführt, was bei der Abhaltung eines Osterfeuers  zu beachten ist.  Ggf. sollte sich versichert werden, dass die örtliche Gemeindeverwaltung nicht weitere Vorschriften erlassen hat.

Umweltminister Eckhard Uhlenberg ruft dazu auf, beim Abbrennen von Osterfeuern an Anwohner, Tiere und die Luftqualität zu denken: „Osterfeuer sind ein schöner Brauch. Man muss aber verantwortungsvoll mit ihnen umgehen.“ So müsse es ausgeschlossen sein, dass Feuer und Rauch Anwohner belästigten oder gefährdeten. „Es ist ratsam, sich bei den Gemeinden über die Regeln für die Ausrichtung eines Osterfeuers zu informieren“, Uhlenberg. Die Städte und Gemeinden dürfen die Zahl der Osterfeuer begrenzen, unter anderem auch, um die Feinstaub-Belastung durch übermäßig viele Feuer zu minimieren.

Abgebrannt werden dürfen nur trockenes naturbelassenes Holz sowie Baum- und Strauchschnitt. Bei nassem Brennmaterial können erhöhte Konzentrationen von Kohlenmonoxid und gesundheitsschädlichen Kohlenwasserstoffen entstehen. Lackiertes oder behandeltes Holz ist in Osterfeuern genauso verboten wie Sonder- oder Sperrmüll. „Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und dienen nicht der Müllverbrennung“, sagt Uhlenberg.

Auch zum Schutz von Kleintieren ruft Uhlenberg auf: „Igel und andere Tiere suchen oft Schutz in den Holzhaufen. Daher sollten sie vor dem Anzünden umgeschichtet werden.“

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